Hier klicken, um den Zoom zu aktivieren
Karten laden
Wir haben keine Ergebnisse gefunden
anzeigen Roadmap Satellite Hybrid Terrain Mein Standort Vollbild Vorheriges Objekt Nächste
Erweiterte Suche

€ 0 bis € 100.000.000

Seite nicht gefunden 0 Suchergebnisse Möchten Sie die Ergebnisse jetzt laden?
Erweiterte Suche

€ 0 bis € 100.000.000

Seite gefunden 0 Suchergebnisse
Suchergebnisse

AGB

1. Unsere Angebote sind unverbindlich, freibleibend und provisionspflichtig in Höhe der angegebenen Provision, ansonsten bei Kauf 6%der Angebotspreissumme zzgl. Gesetzlicher MwSt. durch den Käufer, bei Miete von Wohnräumen 2 Monatskaltmieten, bei Miete Geschäftsräumen 3 Monatskaltmieten, bei Pacht 3 Monatsanteile der Jahrespacht jeweils zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungslegung gültigen Mehrwertsteuer. Die Provision ist zahlbar und fällig bei notariellem Vertragsabschluss bzw. bei Abschluss des Miet-Pachtvertrages.

2. Wird ein durch uns vermitteltes und/oder nachgewiesenes Objekt zunächst gemietet oder gepachtet, danach jedoch gekauft, so ist hierfür Käuferprovision zu zahlen, abzüglich der bereits beleisteten Mietprovision.

3. Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises und/oder unserer Vermittlung ein Vertrag zustande kommt. Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zur Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen. Er entsteht also z. B. auch bei Erbbaurecht statt Kauf, Miete statt Kauf, Kauf statt Miete, sowie beim Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung. Der Anspruch entsteht ferner, wenn vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen, die in einen zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten Vertrag stehen.

4. Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Das gleich gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittvorbehaltes des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen persönlichen Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist unser Auftraggeber, wenn er ursächlich für den Anfechtungsgrund war, zum Schadensersatz verpflichtet.

5. Spätere Nachweise durch Dritte ändern nichts an der Ursächlichkeit dieses Nachweises.

6. Ist dem Empfänger die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen auch zu belegen. Geschieht dies nicht, so gilt bis zum Beweis des Gegenteils unser Nachweis als ursächlich für einen Kauf – oder Mietvertragsabschlusses.

7. Der Interessent ist verpflichtet, uns bei Verhandlungen als ursächliche Makler zu nennen und uns zum Vertragsabschluss heranzuziehen sowie uns Abschriften von abgeschlossenen Verträgen zu beschaffen.

 

  • Erweiterte Suche

    € 0 bis € 100.000.000